Claudia Pechstein hat beim Schweizer Bundesgericht fristgerecht einen Revisionsantrag zur Neuverhandlung ihres Dopingfalles vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS eingereicht. Das bestätigte Pechsteins Manager Ralf Grengel am Montag.
Kernpunkt des Antrages sind sechs hämatologische Gutachten von Experten aus Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz.
Einer Revision kann nur dann stattgegeben werden, wenn die Pechstein-Seite neue Beweismittel präsentiert, die zum Zeitpunkt der CAS-Verhandlung gegen die fünfmalige Olympiasiegerin im November 2009 noch nicht existiert haben. "Wir gehen davon aus, dass uns ein entsprechendes Beweismittel vorliegt", sagte Grengel. Konkrete Angaben machte er nicht.
Unterstützung durch Experten
Der CAS hatte am 25. November die durch den Eislauf-Weltverband ISU verhängte Zweijahressperre gegen Pechstein bestätigt.
Das dreiköpfige Lausanner Schiesgericht folgte damals der Begründung der ISU, dass die gesetzeswidrige Manipulation des Blutes der Athletin die einzige vernünftige Alternative für die Ursache ihrer abnormalen Blutwerte sei. Zahlreiche renommierte Wissenschaftler aus den In- und Ausland halten diese Begründung mittlerweile für nicht mehr haltbar.
Das Schweizer Bundesgericht hatte Anfang Februar eine Beschwerde Pechsteins gegen das CAS-Urteil, das es nur formaljuristisch überprüfen konnte, abgelehnt.
Dennoch schöpfte Pechstein Hoffnung. "Ich finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht möglich war, die neuen Gutachten zu berücksichtigen", hatte Pechstein damals gesagt.
Letzter Ausweg Straßburg
Sollte das Schweizer Bundesgericht den Revisionsantrag ablehnen, bliebe Pechstein nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Die Berlinerin hat bereits mehrfach angekündigt, falls notwendig auch dieses Rechtsmittel ergreifen zu wollen.