Claudia Pechstein hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den Pharmakologen Fritz Sörgel erwirkt. Wie Pechstein bestätigte, sei es Sörgel künftig untersagt, den Eindruck zu erwecken, die Eisschnellläuferin habe in ihrer Karriere Dopingmittel eingenommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt.
Pechstein war wegen erhöhter Retikulozyten-Werte bei der Mehrkampf-WM in Hamar im Februar 2009 vom Weltverband ISU für zwei Jahre bis Februar 2011 gesperrt worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die ISU-Entscheidung bestätigt. Zurzeit liegt dem Schweizer Bundesgericht ein Revisionsantrag Pechsteins vor, mit dem sie eine Wiederaufnahme des CAS-Verfahrens erreichen will. Mit einer Entscheidung wird Ende Juli gerechnet.
"Ich bin ganz offen: Über dieses Urteil des Landgerichtes Hamburg habe ich mich sehr gefreut. Denn es zeigt, dass Zivilgerichte sich nicht an die Sportgerichtsbarkeit gebunden fühlen und durchaus zu einer anderen Einschätzung von Sachverhalten kommen können", teilte Pechstein auf ihrer Homepage mit.
Sörgel kündigte derweil an, dass er sich gegen die Einstweilige Verfügung wehren wird. "Wir werden auf jeden Fall dagegen vorgehen", sagte der Leiter des Instituts für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung (IBMP) in Heroldsberg bei Nürnberg dem "Sport-Informations-Dienst": "Wir stecken gerade unsere juristische Strategie ab."
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