Ohne ihn geht nichts: Der Vertrag. Das Papierwerk, das Rechte und Pflichten jeder Partei bei einem Abschluss festlegt und Voraussetzung für Klubs und Spieler ist, um überhaupt zueinander zu finden. Doch was beinhaltet ein Vertrag? Und was gibt es für Arten? Die SPOX-Quick-List hat alle Informationen.
Welche Vertragsarten gibt es?
Im Spielbetrieb des Lizenzfußballs sind Amateure, Vertragsspieler und Lizenzspieler zugelassen.
Amateur-Vertrag: Das wichtigste Merkmal: Der Amateur-Spieler darf maximal 149,99 Euro Aufwandsentschädigung beziehen. Darüber hinaus sind im pauschalierten Aufwendungsersatz eventuelle Kosten für Ausrüstung, Vorbereitung und Versicherungen erfasst. Der Amateur ist Mitglied des Vereins.
Vertragsspieler-Vertrag: In der Ligaordnung der Deutschen Fußball-Liga heißt es: "Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 150 Euro monatlich erhält." Der Vertrag ist mit dem Verein oder dessen Tochtergesellschaft, die am Spielbetrieb der Lizenzligen teilnimmt, zu schließen. Der Spieler muss Mitglied des Vereins sein.
Lizenzspieler-Vertrag: Das ist ein Vertragsspieler, der aufgrund eines mit einem Lizenzverein oder einer Kapitalgesellschaft geschlossenen schriftlichen Vertrages und durch Abschluss eines schriftlichen Lizenzvertrages mit dem Ligaverband zum Spielbetrieb zugelassen ist. Er ist damit nicht nur Vertragspartner seines Klubs, sondern auch der Liga.
Was ist die Voraussetzung für einen Vertrag?
Für den Abschluss eines Lizenz-Vertrags muss der Spieler 18 Jahre alt sein. Wichtig: Jeder Spieler muss den Nachweis der Sporttauglichkeit nach einer vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung auf orthopädischem und kardiologisch-internistischem Gebiet vorlegen. Wird dieser nicht erbracht, gibt es keine Lizenz. Widerfahren ist die beispielsweise vor Jahren Hoffenheims Prince Tagoe.
Was sind die Inhalte des Vertrags?
- Grundsätzlich: Die Vereine sind in der Gestaltung der Verträge mit Lizenzspielern frei, d.h. sie sind keinen Normen gebunden. Dennoch nutzen alle Klubs die Musterverträge der DFL, um Einheitlichkeit zu bewerkstelligen.
- Klubs und Spieler können im Vertrag ein Grundgehalt und/oder eine erfolgsorientierte Vergütung vereinbaren. Das mit einem Spieler vertraglich vereinbarte Bruttogrundgehalt muss mindestens 50 Prozent (in der 2. Bundesliga 30 Prozent) der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung betragen. Spieler, die ein geringeres Bruttogrundgehalt erhalten, werden nicht auf die Anzahl der lokal ausgebildeten Spieler angerechnet, d.h. sie dürfen nicht als "Local Player" gehandelt werden.
- Neben den auch außersportlich üblichen Informationen wie Vertragsdauer u.ä. können Optionsklauseln enthalten sein, wonach sich beide Partien verpflichten, den Vertrag mindestens ein weiteres Jahr unter den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, falls es eine der beiden Partien verlangt. Die Vertragspartner müssen bis zum 30.4. des letzten Vertragsjahres erklären, ob sie von der Option Gebrauch machen wollen. Lässt man die Frist verstreichen, endet der Vertrag.
- Die Verträge müssen eine Vereinbarung enthalten, wonach der Spieler dem Verein oder der Kapitalgesellschaft oder ihm von ihr beherrschter Gesellschaften die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte überträgt und erklärt, diese keinem anderen übertragen zu haben.
- Ganz wichtig: Bei Abschluss eines Vertrages muss erwähnt werden, ob die Dienste eines lizenzierten Spielervermittlers beansprucht worden sind. Das ist inzwischen Gang und Gäbe.
Wie kommt ein Transfer vertraglich zu Stande?
Schritt 1: Der Eintrag in der Transferliste
Die Transferliste ist eine Einrichtung des Ligaverbandes zur Offenlegung des Vereinswechsels der Lizenzspieler. Die Spielerlaubnis dürfen nur Spieler erhalten, deren Aufnahme in die Transferliste bekannt gegeben worden ist. Die Transferliste über Aufnahmen und Streichungen von Spielern wird vom Ligaverband täglich montags bis freitags veröffentlicht. Anträge zur Aufnahme sind täglich bis spätestens 12 Uhr zu stellen. Mit der Bekanntgabe wird mitgeteilt, ab welchem Zeitpunkt der jeweilige Spieler verpflichtet werden darf.
Schritt 2: Der Vertragsabschluss
In der Regel einigen sich die Klubs intern, bevor Schritt 1 getätigt wird. Der einfache Grund: Die Transferliste öffentlich und dadurch eine Quelle für Spekulationen. Spätestens nach der Einigung muss aber der Spieler in der Transferliste eingetragen werden. Liegt dem Ligaverband ein gültiger Vertrag vor, greift Schritt 3.
Schritt 3: Streichung von der Transferliste und Abschluss
Die Vorlage der Verträge beim Ligaverband bewirkt die Streichung des Spielers von der Transferliste zugunsten des vertragsschließenden Klubs. Damit ist der Transfer auch endgültig perfekt. Macht ein Spieler, der auf die Transferliste stand, und sein bisheriger Klub den Vertragsabschluss rückgängig, muss dies dem Ligaverband sofort mitgeteilt werden. Mit Eingang der Mitteilung ist der Spieler von der Transferliste zugunsten des bisherigen Klubs gestrichen.
Wer bekommt die Vertragsunterlagen?
Der aufnehmende Klub, der Spieler, der Spielervermittler und die DFL, die alle Bundesliga-Verträge in ihrer Frankfurter Zentrale digital speichert. DerLigaverband und die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH dürfen die Daten speichern, nutzen und verarbeiten, insbesondere auch Dritten gegenüber offen legen. Dies gilt nicht für Angaben aus den Verträgen über Vergütungen und andere geldwerte Leistungen.
Besonderheiten
Vertragsverlängerungen
Verträge können jederzeit verlängert bzw. neue Verträge abgeschlossen werden, ohne dass die Transferliste aktiviert werden muss. Die geänderten bzw. die neuen Verträge sind dem Ligaverband allerdings unverzüglich vorzulegen.
Die Vertragsauflösung
Der Vertrag zwischen Klub und Spieler kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufgelöst werden. Mit Auflösung des Vertrages erlischt automatisch die Spielerlaubnis. Geht dieser Spieler kein neues Vertragsverhältnis mit einem anderen Klub ein, ist ein erneuter Vertragsabschluss mit seinem bisherigen Klub zulässig. Allerdings muss auch dieser beim Ligaverband vorgelegt werden.
Die unbekannte Klausel
Ein Lizenzspieler kann seinen Vertrag bei Vorliegen sportlich triftiger Gründe zum Ende eines Spieljahres kündigen, sofern nicht Gesetz oder Rechtsprechung entgegenstehen. Sportlich triftige Gründe liegen in der Regel dann vor, wenn der Spieler am Ende eines Spieljahres nachweisen kann, dass er nur in höchstens vier Pflichtspielen der Lizenzmannschaft eingesetzt worden ist. Diese Regel tritt nicht in Kraft, wenn z.B. Verletzungen, Spielsperren, Alter des Spielers und Position auf dem Feld (Ersatztorwart) gegen einen Einsatz sprachen. Diese Art von Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen nach dem letzten Pflichtspiel des Klubs erfolgen.
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