Der unerwartete Tod von Kay Bernstein ist nicht auf ein Fremdverschulden zurückzuführen. Das erklärte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder nach der Sektion des zu Wochenbeginn verstorbenen Präsidenten von Fußball-Zweitligist Hertha BSC.
"Wir haben keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gefunden und gehen von einem natürlichen Tod aus. Es stehen aber noch toxikologische und histologische Untersuchungen an", sagte Oberstaatsanwältin Ricarda Böhme als Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem SID.
Die Freigabe des Leichnams des im Alter von nur 43 Jahren verstorbenen Bernstein zur Bestattung sei erteilt worden.
Hertha BSC hatte den Tod Bernsteins am Dienstag verkündet. Der tragische Vorfall löste im deutschen Fußball große Anteilnahme aus. Während auf der Hertha-Geschäftsstelle und am Olympiastadion bereits zwei Gedenkstätten entstanden sind, bot der Verein seinen Fans am Donnerstag zusätzlich die Möglichkeit, sich auf der Klubwebseite in ein digitales Kondolenzbuch einzutragen.