Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung angeklagt

SPOX
31. Juli 201313:31
Uli Hoeneß muss sich wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantwortengetty
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Die Staatsanwaltschaft München II hat Anklage gegen Bayern Münchens Präsidenten Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung erhoben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am Dienstag. Edmund Stoiber stärkt im den Rücken.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München müsse nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Verfahrens sei jedoch nicht vor September zu rechnen. Vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung könnten "keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden", es gelte eine "besondere Geheimhaltungspflicht".

Der Bayern-Präsident hatte beim Finanzamt Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet.

Am Dienstag wollte man sich von Vereinsseite jedoch nicht äußern: "Dazu sagen wir nichts", sagte Mediendirektor Markus Hörwick im Rahmen der Pressekonferenz zum Audi Cup 2013 in München. SPOX

Hoeneß zuversichtlich

Hoeneß, der auch Aufsichtsratsvorsitzender des Triple-Gewinners ist, hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt, dass die Affäre für ihn versöhnlich ausgeht.

"Ich bin relativ zuversichtlich, dass es ein relativ gutes Ende nehmen wird", sagte er dem "ZDF". Ob er Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender bleibe, werde sich "sicher in den nächsten zwei oder drei Monaten entscheiden", sagte Hoeneß.

Er werde in aller Ruhe abwarten, wie die Steuerangelegenheit zu Ende gehe, "dann werden wir sehen, wie es weitergeht". Bundesliga Spielplaner - Der Tabellenrechner von SPOX.com

Hoffnung auf Bewährungsstrafe

Allerdings darf sich der Bayern-Präsident offenbar Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe machen. Der "Spiegel" berichtete unlängst, dass die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung von zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen wolle.

Zudem solle der 61-Jährige eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen. Ein mögliches Urteil könne deshalb so milde ausfallen, weil ein Großteil von Hoeneß' rund 3,2 Millionen Euro Steuerschulden angeblich bereits verjährt ist.

Die strafrechtlich relevante Schuld betrage 900.000 Euro und liege damit unter der Grenze von einer Million, jenseits der eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist.

Stoiber stärkt Hoeneß

Rückendeckung erhielt Hoeneß von Aufsichtsratsmitglied Edmund Stoiber. "Es bleibt weiter abzuwarten, zu welchem Ergebnis die gerichtliche Klärung dieses Steuerfalls und dieser Selbstanzeige kommt", sagte der ehemalige bayerische Ministerpräsident dem Münchner Merkur.

Der 71-Jährige verwies zudem auf die "besondere Struktur" der nicht an der Börse notierten FC Bayern München Aktiengesellschaft - und auf den Beschluss des Aufsichtsrats vom 6. Mai, mit dem das Gremium ein Rücktrittsangebot von Hoeneß einstimmig ablehnt hatte.

"Bei allen Erwägungen ist auch zu berücksichtigen, dass die FC Bayern München AG zu über 80 Prozent dem Verein und damit den Mitgliedern gehört. Die haben Uli Hoeneß in den Aufsichtsrat entsandt. Ihre Sprechchöre in London, Berlin und München waren nicht zu überhören", sagte Stoiber.

Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München im Wortlaut:

"Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen Ulrich H. am 29.07.2013 abgeschlossen und am 30.07.2013 Anklage zur 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II erhoben. Die Anklage, in der dem 61-jährigen Präsidenten des FC Bayern München Steuerhinterziehung zur Last gelegt wird, wurde zwischenzeitlich zugestellt.

Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen.

Vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung können keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden, zumal in Steuerstrafverfahren besondere Geheimhaltungspflichten gelten."

Uli Hoeneß im Steckbrief