Das Gericht bestätigte damit die Einzelrichter-Entscheidung vom 7. November.
Tymoschtschuk hatte am 6. November in der 90. Minute des Bundesliga-Spiels beim FC Augsburg von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) die Rote Karte gesehen. Der Spieler hatte Einspruch gegen die Einzelrichter-Entscheidung eingelegt und die mündliche Verhandlung beantragt.
"In der fraglichen Szene geht Tymoschtschuk mit ausgefahrenem rechten Bein, mit offener Sohle und den Stollen voraus in den Zweikampf. Zudem war er bereits in der ersten Halbzeit nach einer ähnlichen Situation vom Schiedsrichter ermahnt worden", sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz.Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum Bundesgericht erhoben werden.
Anatolij Tymoschtschuk im Steckbrief