Gegenüber der Bild bestätigte Oberstaatsanwalt Henner Kruse: "Ja, es ist richtig. Bei uns wird ein Verfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den BVB-Spieler geführt. Die Ermittlungen stehen noch am Anfang, weil wir einen Großteil von französischsprachigen Unterlagen übersetzen müssen. Der Beschuldigte wurde noch nicht vernommen." Eingegangen war die Anklage durch eine PR-Beraterin.
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Laut der Aussage der Frau hat sie Anfang 2014 mehrere Wochen für Aubameyang gearbeitet und wurde nicht bezahlt, darüber hinaus berichtete sie von einem Vorfall aus dem März des vergangenen Jahres: "Ich stand auf der Straße abseits des Trainingsgeländes, er hatte mich dorthin bestellt. Als ich dann auf die Straße trat und er mich sah, hat er den Kopf gesenkt, Vollgas gegeben und auf mich drauf gehalten. Wäre ich nicht zur Seite gesprungen, hätte er mich mit seinem goldenen Lamborghini erwischt."
Opfer oder Stalker?
Ihr Anwalt Burkhard Benecken führte weiter aus: "Das Zurasen mit einem Pkw auf einen Menschen stellt das Pervertieren eines Verkehrsvorganges dar, wenn das Auto als Waffe mit Schädigungsvorsatz benutzt wird. Dann liegt ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, der mit bis zu fünf Jahren Haft und Fahrerlaubnisentzug bedroht ist."
Allerdings gibt es auch um die Frau selbst Fragen. Bild-Informationen zufolge hat Borussia Dortmund sie bereits im Vorjahr dazu aufgefordert, von Besuchen auf der Geschäftsstelle abzusehen und die Kontakt-Versuche zu Aubameyang zu beenden. Aubameyang selbst wollte sich gegenüber der Zeitung nicht äußern, der BVB erklärte lediglich, von dem Ermittlungsverfahren keine Kenntnis zu haben.
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