In der vergangenen Woche hatte das Sportgericht am Donnerstag direkt vor dem Rückrundenstart diverse Vereine mit Geldstrafen von insgesamt mehr als 150.000 Euro sanktioniert. Am härtesten traf es dabei Eintracht Frankfurt, das neben der fälligen Strafe von 75.000 Euro mit einem Teilausschluss der Fans bei zwei Spielen leben muss.
Hertha BSC wurde nun bestraft, weil die Berliner Anhänger während der Partie bei Darmstadt 98 gleich zweimal Rauchbomben gezündet hatten. Zudem ahndeten die Richter das Abbrennen "einer Vielzahl Feuerwerkskörper" im DFB-Pokal-Spiel beim Zweitligisten 1. FC Nürnberg.
Ebenfalls in Darmstadt brannten Anhänger aus Hannover mehrmals bengalische Feuer im Zuschauerblock ab, die Gladbacher Fans taten dies beim Spiel in Berlin.
Die Bundesligisten haben den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. Osnabrück kann gegen das Urteil des Einzelrichters binnen 24 Stunden noch eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.
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