Die Ergebnisse fielen zum Teil so aus, dass die Verbrauchschutzzentralen jetzt Konsequenzen ziehen. Gegen die Betreiber der Bezahlsysteme in den Arenen von Bayern München, des FC Augsburg und Schalke 04 etwa wollen die Verbraucherschützer mit Abmahnungen rechtlich vorgehen.
Die Verbraucherzentrale in Hessen prüft zudem rechtliche Schritte in Bezug auf das Stadion von Eintracht Frankfurt.
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Kritikpunkte gab es auch an den Systemen von Borussia Dortmund sowie von Hertha BSC im Berliner Olympiastadion.
Diese wiegen jedoch weniger schwer, weil in beiden Arenen auch mit Bargeld bezahlt werden kann.
"Schlummergroschen" als lukrative Einnahmequelle
Bemängelt wird, dass beim Bezahlen mit einer spezieller Plastikkarte statt mit Bargeld nach dem Stadionbesuch oft ein Restguthaben übrig bleibt.
Da die Rückerstattung vielen Besuchern zu kompliziert ist, würde das Guthaben am Ende verfallen.
Diese sogenannte "Schlummergroschen" könnte für Vereine und Betreiber der Bezahlsysteme ein lukratives Zusatzgeschäft bedeuten.
Kritiker bemängeln die Rückerstattungs-Regeln massiv und fordern mehr Transparenz. Ebenfalls beanstandet werden eine zu kurze Gültigkeit der Bezahlkarten bzw. eine dadurch zu knapp bemessene Frist, innerhalb derer Restguthaben zurückerstattet werden.