"Der Szene soll klar gemacht werden, wie die Regeln sind und wo der Hammer hängt", zitiert der Kölner Stadt-Anzeiger den mit dem Fall betrauten Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Er hatte ein Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung gefordert.
Der Angeklagte habe bereits sieben Vorstrafen aus dem Bereich Fußballgewalt auf dem Konto. Dies sei ein Grund, weshalb das Gericht die laut Gesetz "besonderen Umstände", die eine Haftstrafe auf Bewährung gerechtfertigt hätten, nicht sah. Auch habe sich der Mann bis heute nicht von der Fan-Szene gelöst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rund um das Conference-League-Spiel des FC im September 2022 bei OGC Nizza war es zu schweren Auseinandersetzungen gekommen. Zahlreiche Fans gerieten aneinander, in der Stadt und auch im Stadion gab es Krawalle. Der am Mittwoch verurteilte Fan saß seit Oktober in Untersuchungshaft, damals hatte die Polizei Wohnungen und Häuser in Köln, Hürth, Pulheim und Bergisch Gladbach durchsucht und Haftbefehle gegen mutmaßliche Tatbeteiligte vollstreckt. In den kommenden Tagen sind weitere Prozesse angesetzt.
Am Mittwoch berichtete die Nachrichtenagentur AFP zudem, dass ein französischer Fan ebenfalls verurteilt wurde. Der 34-Jährige, der den Ultras von Paris St. Germain zugeordnet wird, muss demnach sechs Monate mit elektronischer Fußfessel verbringen. Bei den Krawallen hatten sich eigens angereiste PSG-Fans den Kölnern angeschlossen.
Der verurteilte Franzose war bei den Ausschreitungen im Stadion vom Oberrang fünf Meter in die Tiefe gestürzt. Schwer verletzt wurde er im Krankenhaus versorgt und einige Tage später von der Polizei festgenommen.