Die Erste Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (CFCB) befand, dass Milan, der Stadtrivale Inter, Rekordmeister Juventus Turin und Conference-League-Gewinner AS Rom aus der italienischen Serie A sowie die Ligue-1-Vertreter PSG, AS Monaco und Olympique Marseille und der türkische Topklub Besiktas die sogenannte Break-even-Vorschrift im Zeitraum 2018 bis 2022 nicht erfüllt haben, sie haben also mehr Geld ausgegeben als eingenommen.
Die acht Klubs wurden mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 172 Millionen Euro belegt, die von den Einnahmen aus der Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben einbehalten beziehungsweise direkt beglichen werden.
Unmittelbar fällig werden allerdings zunächst nur 15 Prozent (insgesamt 26 Millionen Euro). Die restlichen 85 Prozent (146 Millionen Euro) sind zur Bewährung ausgesetzt.
Diese beträgt bei Inter Mailand und der Roma vier Jahre, bei den anderen sechs Klubs je drei Jahre. Paris St. Germain wurde mit der größten Strafe belegt: Zehn Millionen Euro sind unmittelbar fällig, 55 Millionen Euro auf Bewährung.
19 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2021/22 teilgenommen haben, unter anderem die Bundesliga-Vertreter Borussia Dortmund, Union Berlin und VfL Wolfsburg sowie die internationalen Großklubs Manchester City, FC Chelsea und FC Barcelona haben die Break-even-Vorschrift laut UEFA nur dank der Anwendung der Corona-Erleichterungen in den Jahren 2020 und 2021 beziehungsweise aufgrund historisch positiver Finanzergebnisse "technisch" erfüllt.
Ab dem Geschäftsjahr 2023 entfallen die COVID-Erleichterungen und die Berücksichtigung historischer Finanzergebnisse.