Die UEFA nehme das Urteil des EuGH "zur Kenntnis". Dieses bedeute aber aus ihrer Sicht "keine Billigung oder Bestätigung der sogenannten Super League. Es unterstreicht vielmehr einen bereits bestehenden Mangel im Rahmen der UEFA-Vorabgenehmigung, ein technischer Aspekt, der bereits anerkannt und im Juni 2022 behoben wurde." Die UEFA sei "von der Robustheit ihrer neuen Regeln überzeugt, insbesondere davon, dass sie mit allen relevanten europäischen Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen".
Der EuGH stellt derweil einen "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung" durch UEFA sowie FIFA fest und prangerte an, dass diese bei der Genehmigung von Wettbewerben keinen Kriterien unterliegen, "die gewährleisten, dass sie transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sind", hieß es in der Urteilsbegründung: "Außerdem können Regeln, die der FIFA und der UEFA die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Verwertung der Rechte aus diesen Wettbewerben übertragen, den Wettbewerb einschränken."
Bezüglich dieser Vorwürfe habe sie eben bereits versucht gegenzusteuern, so die UEFA. Trotz des Urteils bleibe man "entschlossen, die europäische Fußballpyramide aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass sie weiterhin den allgemeinen Interessen der Gesellschaft dient", so der Dachverband: "Wir werden das europäische Sportmodell weiterhin gemeinsam mit Nationalverbänden, Ligen, Vereinen, Fans, Spielern, Trainern, EU-Institutionen, Regierungen und Partnern gestalten."