Ganz allgemein werden "Ermittlungsergebnisse von den Finanzämtern stets zum Anlass genommen, einen Fall erneut rechtlich zu beurteilen", sagte Karsten Pflock, Sprecher der Oberfinanzdirektion Frankfurt, dem SID und bestätigte damit einen Bericht der SZ vom Donnerstag.
Zu Einzelfällen, also konkret zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den DFB wegen der dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro (angeblich an den Weltverband FIFA), äußerte sich die Oberfinanzdirektion "aufgrund des in Paragraph 30 der Abgabenordnung normierten Steuergeheimnisses" nicht.
Der DFB verfolgt laut seiner Satzung (Paragraph fünf) "ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung". Der Verband "verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des DFB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden."