Entwurf für Doping-Gesetz vorgestellt

SID
Thomas de Mazière stellte das neue Anti-Doping-Gesetz vor
© getty

Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben am Mittwoch den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz vorgestellt und die neuen Regelungen als "Meilenstein" bezeichnet.

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"Meilenstein für den Anti-Doping-Kampf", "Statement für sauberen Sport", "Kampfansage an Doper": Mit großen Worten und voller Stolz haben Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch in Berlin den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz vorgestellt.

Nach jahrelangen Diskussionen um schärfere Gesetze gegen Dopingbetrüger will die Politik nun durchgreifen. Unter anderem auch mit Haftstrafen für dopende Sportler von bis zu drei Jahren.

"Das Ziel des Gesetzes ist es, die Integrität des Sports zu bewahren und Doping zu bekämpfen. Wir stellen ein wirksames, kurzes, klares, aber auch ein hartes Gesetz vor", sagte de Maiziére.

Kampfansage an Doper

"Das ist ein Statement für sauberen Sport und eine Kampfansage an Doper", sagte Maas: "Wir glauben, dass dies ein Meilenstein ist. Das Gesetz war überfällig." Zudem versprechen sich die Politiker auch eine Stärkung der durch den Fall Claudia Pechstein in Bedrängnis geratenen Sportgerichtsbarkeit. Diese würde erstmals gesetzlich gesichert.

Der 46-seitige Entwurf sieht unter anderem vor, dass nun erstmals auch Doper selbst strafrechtlich verfolgt werden können, ihn drohen sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

"Es sind gerade die dopenden Sportlerinnen und Sportler selbst, die mit ihrem Verhalten die Integrität des organisierten Sports und dessen Glaubwürdigkeit zerstören", heißt es in dem Entwurf. "Ich habe nie verstanden, warum die Hintermänner bisher bestraft werden konnten, die Profiteure aber nicht", sagte Maas.

Rechte der NADA sollen gestärkt werden

Zudem soll bereits der Besitz - egal in welcher Menge - von Dopingmitteln unter Strafe gestellt und die Rechte der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) gestärkt werden.

Die Höchststrafe für Hintermänner wird in besonders schweren Fällen von Minderjährigendopings auf zehn Jahre erhöht.

Allerdings fehlt eine spezifische Kronzeugenregelung. Voraussichtlich im kommenden Jahr soll das Gesetz verabschiedet werden, es soll nur für die rund 7000 Athleten des NADA-Testpools gelten.

Für den bereits seit Wochen bekannten Entwurf gab es sowohl Lob als auch teils harsche Kritik. "In der Grundtendenz geht das, was die Regierung vorlegt, genau in die Richtung, die wir uns vorstellen. Über einige Details wird noch einmal zu diskutieren sein", sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), im ZDF-Morgenmagazin.

Fundamentale Kritik

"Endlich ein Entwurf, der den Namen 'Anti-Doping-Gesetz' wert ist. Die Strafen sind angemessen. Leistungssteigernde Medikamente haben bei keinem Kaderathleten etwas zu suchen", sagte der Pharmakologe und Doping-Experte Fritz Sörgel dem SID: "Summa summarum ist es sehr positiv.

Top-Doper werden aber Wege finden." Auch NADA und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) begrüßten in Stellungnahmen den Entwurf.

Fundamentale Kritik gab es dagegen vonseiten der Datenschützer, die den Entwurf aufgrund "unverhältnismäßiger Eingriffe" als nicht verfassungskonform ansehen. Ebenso deutlich äußerte sich auch Doping-Experte Werner Franke. Er kritisierte, dass sich Mediziner auch weiterhin einer Aussage vor Gericht entziehen könnten.

Claudia Pechstein ein Thema

"Das ist ein fundamentaler Kritikpunkt. Wenn nicht an die Verschwiegenheitsklausel herangegangen wird, kann man sich das Ganze schenken", sagte Franke.

Ebenfalls ein Thema bei der Präsentation war der Fall Pechstein. Mit dem neuen Gesetz soll die Schiedsgerichtsbarkeit gesetzlich abgesichert werden.

Die fünfmalige Olympiasiegerin hatte vor Gericht in erster Instanz die Unwirksamkeit der Athletenvereinbarung erwirkt, mit der sich die Sportler der Sportgerichtsbarkeit unterwerfen.

Skandal der Sportgerichtsbarkeit

"Ich hoffe, dass die Bestimmung über die Absicherung der Sportgerichtsbarkeit vielleicht auch eine Art Vorwirkung in einem aktuellen Verfahren entfalten könnte", sagte de Maizière und bestätigte dem SID, dass er damit den Fall Claudia Pechstein meint.

Pechsteins Anwalt Thomas Summerer bezeichnete die Äußerung als "ungehörige Einmischung der Exekutive in die Unabhängigkeit der deutschen Justiz", sagte Summerer, und auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprang der Bundespolizistin Pechstein umgehend zur Seite.

"Es wäre ein groteskes Unding, wenn jemand hofft, dass der größte Skandal der Geschichte der Sportgerichtsbarkeit ... jetzt durch nachträgliche Rechtsklittung in Zement gegossen werden soll", teilte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek mit.

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