Wie eine Justizsprecherin am Dienstag bestätigte, soll Zverev wegen Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht ist mit dem Strafbefehl einem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gefolgt: Diese hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 5.000 Euro beantragt.
Zverev wird zur Last gelegt, im Mai 2020 bei einem Streit eine Frau körperlich misshandelt zu haben, diese tritt als Nebenklägerin auf. Wie die Gerichtssprecherin erklärte, hat der Tennis-Star bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Nach einer Anhörung werde es deshalb voraussichtlich zum Prozess kommen.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung.
In einer Presseerklärung von Zverevs Anwälten am Dienstag heißt es: "Herr Zverev weist den gegen ihn erhobenen Vorwurf zurück. Die dem Strafbefehl allein zugrundeliegenden Behauptungen der Anzeigeerstatterin sind bereits durch ein rechtsmedizinisches Gutachten des anerkannten Berliner Rechtsmediziners Prof. Dr. Tsokos, Charité Berlin, widerlegt." Und weiter: "Das Verfahren ist skandalös, von einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren kann nicht die Rede sein. Herr Zverev wird hiergegen mit allen Mitteln vorgehen."
Zverev selbst hatte sich im Juli zu dem Vorwurf geäußert. Damals sagte er: "Von meiner Seite aus: Ich weise die Vorwürfe komplett zurück. Meine Anwälte kümmern sich um die Sache. Mehr werde ich dazu auch nicht sagen."