Im Streit zwischen dem 1. FC Lok Leipzig und dem Berliner AK um angebliche rassistische Beleidigungen hat der sächsische Fußball-Regionalligist weitestgehend recht bekommen.
Das Landgericht Leipzig untersagte dem BAK bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro die Behauptung, es sei beim Spiel am 1. September 2013 zu rassistischen Beleidigungen im VIP-Raum und körperlichen Übergriffen auf Vereinsmitglieder und Familienangehörige der Spieler gekommen.
Weiter behaupten darf der Hauptstadtklub allerdings, dass es rassistische Beleidigungen auf der Haupttribüne gegeben habe, auch wenn das Gericht dies nicht ausdrücklich feststellte. Der BAK hatte in einer Pressemitteilung erklärt, das Gericht habe die Rassismusvorwürfe im Bereich der Haupttribüne bestätigt.
"Es liegen konkrete Verdachtsmomente im Bereich der Hauttribüne vor, aber dass es diese Beleidigungen tatsächlich gegeben hat, ist nach Überzeugung des Gerichts nicht bewiesen", sagte Gerichtssprecherin Christiane Fernstedt dem SID.
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