Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Drittligist Preußen Münster wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch seine Anhänger in sechs Fällen mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn des Zweitrundenspiels im DFB-Pokal gegen den FC Augsburg (0:3) am 24. September 2013 wurden im Münsteraner Zuschauerblock vier Rauchtöpfe gezündet, zwei weitere dann beim Anpfiff. In der 50. und 81. Minute wurde zudem weitere Pyrotechnik im Preußen-Block abgebrannt.
Darüber hinaus war während der Drittliga-Partien beim VfL Osnabrück, gegen Hansa Rostock, beim 1. FC Saarbrücken beim Halleschen FC sowie gegen den MSV Duisburg ebenfalls im Münsteraner Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet worden.
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