Dynamo Dresden ist mit seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung, bei der DFB-Pokalauslosung im Lostopf zu sein, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main gescheitert.
Dynamo Dresden hat im Kampf um die Teilnahme am DFB-Pokal 2013/14 eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Der Fußball-Zweitligist scheiterte mit seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main und hat damit keine Chance mehr, am Samstag bei der Auslosung der ersten Hauptrunde eine Kugel im Topf zu haben.
Das OLG wies den Antrag der Dresdener als unbegründet zurück. Es liege bereits ein endgültiger Schiedsspruch vor, der die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils habe. Der Verein muss die Kosten von 130.000 Euro für das Verfahren tragen.
Rainer Koch begrüßt die Entscheidung
Der achtmalige DDR-Meister war vor ein Zivilgericht gezogen, nachdem er wegen erneuter Krawalle seiner Fans von allen Instanzen der Sportgerichtsbarkeit vom Pokalwettbewerb in der kommenden Saison ausgeschlossen worden war.
Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßte die Entscheidung: "Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zurecht ab", sagte der DFB-Vertreter.
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