Acht Jahre Sperre für Sinkewitz

SPOX
24. Februar 201419:45
Patrik Sinkewitz wurde bereits 2011 positiv getestetgetty
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Der Internationale Sportgerichtshof hat Radprofi Patrik Sinkewitz wegen Dopings zu einer achtjährigen Sperre verurteilt. Die drei Richter hoben den Freispruch durch das deutsche Sport-Schiedsgericht auf und folgten damit dem Antrag der Nationalen Anti Doping Agentur.

Sinkewitz war im Februar 2011 während eines zweitklassigen Rennens in Lugano positiv auf das Wachstumshormon HGH getestet worden. Im März desselben Jahres wurde er vom Weltverband UCI wegen Dopings suspendiert. Der Freispruch erfolgte nach Zweifeln des Gerichts an der wissenschaftlichen Verlässlichkeit des Tests.

"Das Urteil ist erschreckend dünn und oberflächlich", sagte Sinkewitz' Anwalt Rainer Cherkeh dem SID: "Es ist ein ganz gefährliches Signal für einen effektiven Anti-Doping-Kampf." Der wissenschaftliche Standard für den indirekten Dopingnachweis werde "unzumutbar aufgeweicht".

Sinkewitz war bereits am 8. Juni 2007 positiv auf Testosteron getestet worden und daraufhin für ein Jahr gesperrt worden. Weil der 33-Jährige nun als Wiederholungstäter gilt, gilt die Sperre für acht Jahre. Darauf wird die Suspendierung von einem Jahr und drei Monaten angerechnet.

"Wir sind froh, dass das lange und komplizierte Verfahren nun abgeschlossen wurde", sagte Lars Mortsiefer, Chefjustitiar und Vorstandsmitglied der NADA: "Die Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung, von der wir nie abgewichen sind. Es ist auch ein Beweis dafür, dass es sich lohnt, in der Anti-Doping-Arbeit einen langen Atem zu haben."

Urteil "großer Rückschritt"

SPOXFür Sinkewitz' Anwalt Rainer Cherkeh ist das CAS-Urteil "ein großer Rückschritt, denn der notwendige wissenschaftliche Standard für den indirekten Dopingnachweis, der stets von dem anklagenden Verband zu führen ist, wird hierdurch unzumutbar aufgeweicht."

Sinkewitz hatte 2012 angeboten, seine Blutprobe mit einer neuen HGH-Testverfahren erneut zu kontrollieren. Dies wurde nicht zugelassen. Ob Sinkewitz beim Schweizer Bundesgericht gegen das Urteil klagt, wird in den kommenden Wochen entschieden.

Sinkewitz hatte nach dem ersten positiven Test ein umfangreiches Geständnis abgelegt und auch über Dopingpraktiken im T-Mobile-Team bis 2006 ausgesagt. Daraufhin profitierte der frühere Deutschland-Tour-Sieger von der Kronzeugenregelung und wurde ebenso wie sein Kollege Jörg Jaksche nur für ein Jahr gesperrt.